AGB

Teilnahmebedingungen Golf-, Fitness- und Ernährungscoaching

1. Allgemeine Bestimmungen § 1 Leistungsumfang

Der Umfang des Kursangebots des Coachings richtet sich nach der jeweiligen Einzelbeschreibung.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1  Die Buchung des jeweiligen Coachings erfolgt durch Eintragung in das ausgewiesene Onlinebuchungssystem beziehungsweise durch Reservierung von freien Unterrichtszeiten auf fernmündlichem oder elektronischem Wege.

2.2  Die Anmeldung zu einem Kurs des „Martina Eberl Coachings“ erfolgt durch Ausfüllen eines Online-Formulars. Hierbei handelt es sich um ein auf einen Vertragsschluss gerichtetes Angebot des Teilnehmers.

2.3  Bei der Anmeldung zu einem Coaching hat der Teilnehmer seinen Vor- und Zunamen sowie seine Postanschrift und den Kurs, den er buchen möchte, anzugeben. Bei einer Online-Anmeldung hat der Teilnehmer darüber hinaus eine E- Mail-Adresse anzugeben, unter der er erreichbar ist.

3. Zahlung

3.1 Zahlungen für die jeweiligen Leistungen haben im Voraus durch Überweisung zu erfolgen oder Barzahlung vor Ort.

4. Range Fee, Green Fee

Eventuelle Range Fees und/oder Green Fees sind, sofern sie nicht in dem Entgelt für das jeweilige Einzelangebot enthalten sind, jeweils vor Ort und vor Kursbeginn zu entrichten.

5. Durchführung der Golfkurse, Nichterscheinen des Teilnehmers, Abbruch aus witterungsbedingten Gründen oder sonstiger höherer Gewalt, Absage durch den Teilnehmer

5.1  Golfunterricht, Golfkurse und jegliche Coachings, beginnen jeweils pünktlich zu der in der jeweiligen Einzelbeschreibung ausgeschriebenen Zeit.

5.2  Golfunterricht finded grundsätzlich bei jeder Witterung statt, ausser bei Gewitter. Sollte der Unterricht abgesagt werden müssen, wird der Schüler per Anruf oder SMS, sofern die Telefonnummer im Onlinebuchungssystem hinterlegt ist, benachrichtigt.

5.3  Erscheint der Teilnehmer zum vereinbarten Termin nicht, so erfolgt keine Rückerstattung des (anteiligen) Kursentgelts, sofern der Teilnehmer nicht binnen einer Woche nachweist, dass er aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund an der Teilnahme verhindert war. In einem solchen Fall erfolgt nach Wahl des Teilnehmers eine (anteilige) Rückerstattung des Entgelts oder eine Nachholung; dieses Wahlrecht hat der Teilnehmer binnen einer Frist von einer Woche auszuüben. Übt der Teilnehmer dieses Wahlrecht nicht innerhalb der genannten Frist aus, erfolgt eine (anteilige) Entgeltrückerstattung. Im Falle einer Erkrankung des Teilnehmers hat dieser Nachweis in Form einer ärztlichen Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen an einer Teilnahme gehindert war, zu erfolgen.

5.4  Der Coach ist in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens berechtigt, das Coaching oder den Golfkurs abzubrechen, wenn aus witterungsbedingten Gründen, insbesondere aufgrund Gewittergefahr, nässebedingten Unbespielbarkeit der Übungseinrichtungen, Nebel, Frost oder sonstigen Gründen höherer Gewalt das Ziel des Kurses nicht erreicht werden kann oder eine Gefährdung der Unterrichtsteilnehmer zu befürchten ist.

5.5  Bei einer vorherigen Absage der Teilnahme durch den Teilnehmer ist dieser vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.3 wie folgt zur (anteiligen) Zahlung des Kursentgelts verpflichtet:

bei einer Absage 24 Stunden vor dem vereinbarten Kursbeginn 0 %

bei einer Absage innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Kursbeginn 100 % des vereinbarten Entgelts.

des vereinbarten (anteiligen) Entgelts. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Golfschule durch seine vorherige Absage kein oder ein geringerer Schaden als die nach dem Vorstehenden geschuldete Stornierungspauschale entstanden ist.

6. Allgemeine Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist während der Kurse verpflichtet, den Anweisungen des Coaches stets Folge zu leisten sowie die allgemeinen Regeln ud Ettikette sowie die Platzordnung der Golfanlage, auf der der Kurs stattfindet, zu beachten.

7. Mindestteilnehmerzahl

7.1  Der Coach ist nur verpflichtet, die von ihr angebotenen Gruppenkurse durchzuführen, wenn bis zum Anmeldeschluss die von ihr in der Einzelbeschreibung erreichte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.

7.2  Wenn der Coach wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl einen Gruppenkurs absagt, erfolgt die vollständige Erstattung gegebenenfalls vom Teilnehmer bereits geleisteter Zahlungen.

 

 8. Höchstteilnehmerzahl

8.1  Sofern die in der Einzelbeschreibung genannte Höchstteilnehmerzahl bereits erreicht ist, wird eine Warteliste geführt. In dieser werden weitere Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Golfschule aufgenommen, sofern der jeweilige Teilnehmer seine Berücksichtigung in der Warteliste wünscht.

8.2  Bei Absage eines Teilnehmers werden in der Reihenfolge der Warteliste die dort befindlichen Teilnehmer gefragt, ob sie noch an einer Teilnahme interessiert sind. Ein auf der Warteliste befindlicher Teilnehmer hat binnen 24 Stunden der Golfschule mitzuteilen, ob er noch an dem Angebot teilnehmen möchte. Lehnt er ab oder verstreicht diese Frist fruchtlos, wird der in der Warteliste an der nächsten Stelle geführte Teilnehmer gefragt.

9. Besondere Bestimmungen für Einzelunterricht § 10 Beauftragung und Vertragsschluss

Einzelunterricht erfolgt ausschließlich in der direkten vertraglichen Abwicklung zwischen dem jeweiligen Coach und dem Schüler.

10. Gutscheine, Mehrfachkarten und Aktionsangebote

10.1  Vom Coach ausgegebene Gutscheine für Einzel- oder Gruppenkurse haben eine Gültigkeit bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres nach ihrem Erwerb. Das Gleiche gilt grundsätzlich für Mehrfachkarten, z.B. Zehnerkarten.

 

 11. Schlussbestimmungen § 13 Haftungsausschluss

Der Coach schließt dem Teilnehmer gegenüber mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit die Haftung für jeden Schaden aus, der nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Coaches oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Coaches beruht.

12. Datennutzung

Der Teilnehmer stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) für die Zwecke der Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen mit Martina Eberl zu.

13. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Als Gerichtsstand für Ansprüche aus dem und in Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Teilnehmer und des Coaches wird, soweit gesetzlich zulässig vereinbart. Auf Verträge zwischen dem Teilnehmer und des Coaches findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

14. Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt

14.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.2. Der Coach behält sich das Recht zur jederzeitigen Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Diese finden in ihrer jeweils aktuellen Fassung Anwendung.

15. Keine Haftung für Parkplätze

Sämtliche Parkplätze auf dem Gelände der Hausnummern Hohenrechbergstrasse 6d, 8 und 10, die ab dem abgesenkten Bordstein beginnen, sind nicht öffentlich. Somit wird keine Haftung übernommen bei Beschädigung der geparkten oder fahrenden Fahrzeuge. Das Gelände ist Betriebsgelände der Fa. Pfeil und Söhne Service. Es muss damit gerechnet werden, dass reger industrieller Verkehr darauf passiert.